Social-Media-Plattformen sind darauf ausgelegt, Inhalte mit hoher Interaktion sichtbar zu machen. Sie sind nicht darauf ausgelegt, ihre wissenschaftliche Qualität zu prüfen. Emotionale und einfach formulierte Botschaften werden stärker geteilt als differenzierte Informationen. Dabei werden häufig Versprechen gemacht, die wissenschaftlich nicht belegt sind. Wer online als Fachperson auftritt, ist aber nicht automatisch fachlich qualifiziert.
Diese Entwicklung bleibt nicht unbemerkt: Anfang Juni wurde im Parlament eine Interpellation an den Bundesrat eingereicht. Er soll prüfen, ob bestehende Gesetze im digitalen Raum ausreichen. Im Zentrum stehen zwei Anliegen: der Schutz der öffentlichen Gesundheit vor irreführenden Gesundheitsversprechen sowie der Konsumentenschutz bei unzureichend gekennzeichneter Werbung. Bis entsprechende Regeln stehen, müssen Nutzerinnen und Nutzer selber prüfen.
Vorsicht bei Heilsversprechen ausserhalb der Schulmedizin
Viele Beiträge versprechen schnelle Heilung durch Methoden ausserhalb der etablierten Medizin und wirken dabei überzeugend und seriös. Aus fachlicher Sicht fehlt solchen Aussagen jedoch die klinische Evidenz. Inhalte zu neuen Methoden in der Zahnmedizin oder Fakten über die Mundgesundheit können sich in sozialen Medien verbreiten, bevor ihre Wirksamkeit und Sicherheit ausreichend untersucht wurden. Gerade bei solchen Themen stammen Beiträge zudem nicht immer von unabhängigen Fachpersonen, sondern können von Personen oder Unternehmen mit finanziellem Interesse verbreitet werden. Wird in einem Beitrag direkt auf ein Produkt verwiesen oder dieses beworben, ist deshalb Vorsicht angebracht.
Einige Fragen helfen bei der Einordnung: