Für ein starkes Praxisteam
setzen wir uns ein.

Dentalassistentin
Dentalassistent
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Die engste Mitarbeiterin der Zahnärztin

Die Dentalassistentin (DA) ist die unentbehrliche Mitarbeiterin der Zahnärztin, die in eigener Verantwortung wesentliche Aufgaben bei der zahnmedizinischen Versorgung der Patienten erledigt.

 

 

Das Berufsbild der DA auf einen Blick

Die Aufgaben der DA EFZ in der Praxis

Als engste Mitarbeiterin der Zahnärztin übernimmt die Dentalassistentin (DA) verantwortungsvolle Aufgaben. Die DA...

  • ... empfängt und begleitet Patienten durch die Praxis.
  • ... betreut Patienten bei allen Behandlungsschritten und klärt sie über Prophylaxe auf.
  • ... assistiert der Zahnärztin bei Behandlungen.
  • ... ist für die Pflege der Instrumente und Apparate zuständig; sie reinigt, desinfiziert und sterilisiert.
  • ... stellt selbständig Röntgenbilder her und archiviert diese.
  • ... führt an Geräten und Apparaten kleinere Reparaturen durch.
  • ... besorgt die Praxisadministration; sie schreibt Rechnungen, verbucht Zahlungseingänge, führt den Kalender und bietet Patienten zu Terminen auf, führt die Praxiskorrespondenz und überwacht das Materiallager.

 

Die Ausbildung zur DA EFZ

Die Ausbildung zur Dentalassistentin ist eine dreijährige Berufslehre und schliesst mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ab. Die Ausbildung ist nach Handlungskompetenzen aufgebaut. Grundlage für das Vermitteln der Inhalte ist eine typische Situation aus dem Arbeitsalltag. Ausgehend von dieser Situation werden schwerpunktmässig praktische Fertigkeiten und Methoden vermittelt, die für das erfolgreiche Bewältigen dieser beruflichen Situation nötig sind.

Die Lehre findet an drei Lernorten statt: Betrieb (Praxis), Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse. Während im Betrieb das praktische Erlernen im Vordergrund steht, werden in der Berufsfachschule die theoretischen Grundlagen erarbeitet. Die überbetrieblichen Kurse sollen Theorie und Praxis verbinden.

  • Betrieb: Die Lehre kann in zahnmedizinischen Praxen absolviert werden.
  • Berufsfachschule: Die Lernenden besuchen während eines Tages pro Woche die Berufsschule.
  • Überbetriebliche Kurse: Die üK umfassen 10 Tage à 8 Stunden und verteilen sich auf 3 Kursblöcke.

Salärrichtlinien

salaerrichtlinien-da-2024
Alle Saläre sowie die Zuschläge sind Bruttolöhne und gelten für eine im Jahresdurchschnitt berechnete Arbeitszeit von 42 Stunden pro Woche (Vollzeit, d.h. 100% Arbeitspensum) und einen Ferienanspruch von 4 Wochen (ab 20. Altersjahr). Der aus der massgebenden Jahreslohnsumme errechnete Monatslohn wird 13mal pro Jahr ausgerichtet. Der 13. Monatslohn wird pro rata temporis für ganze Monate geschuldet. Zudem gilt es zu beachten, dass die kantonalen Minimallöhne nicht unterschritten werden dürfen.

Lernende Dentalassistentin
Die untenstehenden Ansätze sind verbindlich und dürfen weder nach oben noch nach unten verändert werden.
im 1. Lehrjahr Fr. 650.-- pro Monat
im 2. Lehrjahr Fr. 900.-- pro Monat
im 3. Lehrjahr Fr. 1'300.-- pro Monat
zahlbar 13 mal pro Jahr

Für SSO-Mitglieder: Eine ausführliche Version mit den Erläuterungen finden Sie im Mitglieder-Cockpit als PDF-Download.

Zusatz-Ausbildung: Extraorales Röntgen

Dentalassistentinnen und Dentalassistenten benötigen eine Zusatz-Ausbildung, damit sie Zahnarztpraxen extraorale Röntgenaufnahmen (OPT-/FR-Aufnahmen) anfertigen können. Die wichtigsten Fragen rund um diese Ausbildung haben wir in einer Rubrikseite zusammengetragen.

Rubrikseite ansehen

Kontakt

Schweizerische Kommission Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) Dentalassistentin EFZ

Kommunikation SSO
Postgasse 19
Postfach
3000 Bern 8
031 310 20 80
kommunikation [at] sso.ch

 

Video Berufsporträt Dentalassistentin

Quelle: SDBB, berufsberatung.ch

 

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Prophylaxe-Assistentin SSO
Prophylaxe-Assistent SSO
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Die Spezialistin für Mundhygiene

Die Prophylaxe-Assistentin (PA) entfernt Beläge oberhalb des Zahnfleischs und instruiert Patienten in Mundhygiene. Sie arbeitet unter Anleitung der Zahnärztin oder des Zahnarztes selbständig. Die PA ist ein SSO-Weiterbildungstitel für erfahrene Dentalassistentinnen, die sich weiterentwickeln wollen.

Das Berufsbild der Prophylaxe-Assistentin SSO auf einen Blick

Berufsbild

Die Prophylaxe-Assistentin SSO...

  • erkennt die individuellen Hygieneprobleme des Patienten und erstellt mittels Motivation und Instruktion ein optimales Mundhygieneprogramm.
  • entfernt Beläge oberhalb des Zahnfleisches mit Hand- und Maschineninstrumenten.
  • kennt Mittel und Methoden der professionellen Zahnreinigung.
  • kennt die präventiven Möglichkeiten der modernen Zahnmedizin und kann den Patienten beraten, wie Schäden an Zahnhartsubstanz und Zahnbett vermieden werden können.

 

Weiterbildung zur Prophylaxe-Assistentin SSO

Die Weiterbildung zur Prophylaxeassistentin / zum Prophylaxeassistent besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Für die Weiterbildung zugelassen sind Dentalassistentinnen und Dentalassistenten, die mindestens während eines Jahres und bei 80% Anstellung auf ihrem Beruf arbeiteten und in einer Praxis angestellt sind, wo der praktische Teil der Weiterbildung absolviert werden kann.

Nach einer Eintrittsprüfung an einer der Prophylaxe-Assistentin-Schulen besuchen die Kandidatinnen dort den theoretischen Unterricht. Nach einer Zwischenprüfung folgt der sechsmonatige praktische Teil in der Praxis der Weiterzubildenden. Im Praktikum führt die angehende PA Prophylaxe-Massnahmen an mindestens 150 Patienten durch.

Beschlossen wird Weiterbildung mit einer Schlussprüfung. Diese umfasst eine praktische und eine mündlich-theoretische Prüfung.

Diese Institutionen bieten Ausbildungen an:

Zulassungsbedingungen zur Weiterbildung Prophylaxe-Assistentin SSO

Zur Weiterbildung Prophylaxe-Assistentin zugelassen sind Personen mit 

  • bestandenem Lehrabschluss als Dentalassistentin EFZ oder gleichwertig anerkannter Ausbildung;
  • mindestens einjährige Berufspraxis als Dentalassistentin mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von mindestens 80%;
  • mit Nachweis, dass im Unternehmen, in dem sie angestellt sind, ein Praktikum absolviert werden kann;
  • bestandener Prophylaxe-Assistentin-Zulassungsprüfung.

Anerkennung ausländische Prophylaxe-Assistentin

Anträge auf Anerkennung ausländischer PA-Diplome können an die SSO gerichtet werden. Dazu sind folgende Dokumente über das Online-Formular einzureichen:

  • Anerkennung der Gleichwertigkeit durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) oder Diplom Dentalassistentin EFZ; Für Inhaberinnen eines Diploms zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) aus Deutschland entfällt dieser Punkt.
  • Lebenslauf;
  • Ausländisches PA-Diplom;
  • Stundenplan der ausländischen PA-Weiterbildung;
  • Aufteilung und Anzahl Stunden des theoretischen Unterrichts;
  • Nachweis des überwachten Praktikums während der PA-Weiterbildung mit Angabe der Stunden, Tage und Wochen oder Anzahl behandelter Patientinnen und Patienten (Testierte Behandlungen von mind. 150 Patienten à 90 Minuten. Mindestens die Hälfte der Patientinnen älter als 16 Jahre). 

Für den Anerkennungsprozess fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300 an, resp. CHF 200 bei Anstellung bei einer SSO-Zahnärztin oder einem SSO-Zahnarzt.

Antrag einreichen

Salärrichtlinien

salaerrichtlinien-da-2024
Alle Saläre sowie die Zuschläge sind Bruttolöhne und gelten für eine im Jahresdurchschnitt berechnete Arbeitszeit von 42 Stunden pro Woche (Vollzeit, d.h. 100% Arbeitspensum) und einen Ferienanspruch von 4 Wochen (ab 20. Altersjahr). Der aus der massgebenden Jahreslohnsumme errechnete Monatslohn wird 13mal pro Jahr ausgerichtet. Der 13. Monatslohn wird pro rata temporis für ganze Monate geschuldet. Zudem gilt es zu beachten, dass die kantonalen Minimallöhne nicht unterschritten werden dürfen.

Zuschlag: Zu dem jeweils für die Dentalassistentin gültigen Salär ist monatlich ein Zuschlag von Fr. 400.-- zu entrichten (13mal).

Für SSO-Mitglieder: Eine ausführliche Version mit den Erläuterungen finden Sie im Mitglieder-Cockpit als PDF-Download.

Kontakt

Kommission Weiterbildung Dentalassistentin KWDA

Kommunikation SSO
Postgasse 19
Postfach
3000 Bern 8
031 310 20 80
kommunikation [at] sso.ch

 

Schweizerischer Verband Prophylaxeassistentinnen

Edith Pulfer-Rechsteiner
SVPA Präsidentin
Chämiweg 41B
8413 Neftenbach
043 266 69 08
info [at] prophylaxe-assistentin.ch
www.prophylaxe-assistentin.ch

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Dentalhygienikerin
Dentalhygieniker
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Die Allrounderin für Mund- und Zahnhygiene

Zur anspruchsvollen Aufgabe der dipl. Dentalhygienikerin HF (DH) gehört die Schaffung und Erhaltung einer optimalen Mundgesundheit. DH arbeiten auch in Heimen, Schulen, Spitälern und in der Industrie.

Das Berufsbild der dipl. DH HF auf einen Blick

Berufsbild

Die DH…

  • klärt die Patienten auf über die Bedeutung und die Ursachen der Zahnerkrankungen und Parodontitis.
  • instruiert die Patienten, wie und mit welchen Hilfsmitteln vorhandene und drohende Erkrankungen bekämpft werden können.
  • berät über Ernährung und Gesundheit.
  • untersucht die Patienten klinisch und röntgenologisch mit den Schwerpunkten Plaque- und Zahnsteinbefall, Veränderungen der Schleimhaut und der Zahnhartsubstanz, kariöse Läsionen, Entzündungsgrad des Zahnfleisches, Knochentaschen.
  • erstellt eine Behandlungsplanung zusammen mit der Zahnärztin und dem Patienten.
  • entfernt Zahnbeläge instrumentell.
  • poliert Füllungen und entfernt Füllungsüberschüsse.
  • wendet verschiedene Fluoridierungsmethoden an.
  • nimmt Bleachings vor.
  • nimmt an Gesundheitsaktionen teil in Zusammenarbeit mit anderen Partnern (Zahnärztinnen oder weiteren Medizinalpersonen).
  • erledigt administrative Arbeiten.
  • kann in beruflicher Selbständigkeit eine DH-Praxis betreiben.

Ausbildung dipl. DH HF

Die Dentalhygienikerin absolviert eine tertiäre Ausbildung an einer Höheren Fachschule (HF). Voraussetzung für eine Zulassung ist nebst Abschluss auf Sekundarstufe II eine Eignungsabklärung. Mit der Eignungsabklärung überprüft der Bildungsanbieter, ob eine Kandidatin, ein Kandidat das erforderliche Potenzial für den Beruf mitbringt. Es werden unter anderem Sozialkompetenz und die Feinmotorik getestet.

Salärrichtlinien

salaere-dh-2024
Alle Saläre sowie die Zuschläge sind Bruttolöhne und gelten für eine im Jahresdurchschnitt berechnete Arbeitszeit von 42 Stunden pro Woche (Vollzeit, d.h. 100% Arbeitspensum) und einen Ferienanspruch von 4 Wochen (ab 20. Altersjahr). Der aus der massgebenden Jahreslohnsumme errechnete Monatslohn wird 13mal pro Jahr ausgerichtet. Der 13. Monatslohn wird pro rata temporis für ganze Monate geschuldet. Zudem gilt es zu beachten, dass die kantonalen Minimallöhne nicht unterschritten werden dürfen.

Für SSO-Mitglieder: Eine ausführliche Version mit den Erläuterungen finden Sie im Mitglieder-Cockpit als PDF-Download.

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Praxisadministratorin
Praxisadministrator
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Die kompetente Koordinatorin für die Zahnarztpraxis

Die Praxisadministratorin (PrA) kümmert sich um alle administrativen Belange der Zahnarztpraxis und entlastet so die Praxisleitung und das Praxisteam. Die PrA ist ein SSO-Weiterbildungstitel für erfahrene Dentalassistentinnen, die sich weiterentwickeln wollen.

Das Berufsbild der PrA auf einen Blick

Profil PrA

Die PrA…

  • beherrscht das Informatiksystem der Praxis und erledigt die gesamte Korrespondenz;
  • wendet den Zahnarzttarif korrekt an;
  • verwaltet das Honorarwesen inkl. Debitorenkontrolle;
  • bewältigt das Personalwesen inkl. Versicherungen;
  • bildete Lernende aus;
  • verwaltet das Material- und Medikamentenlager.

Weiterbildung zur PrA

Die Weiterbildung ist in Modulen aufgebaut. Diese können in loser Folge besucht werden. Die Module sind:

  • Buchhaltung
  • Korrespondenz / Sprache
  • Honorar- und Tarifwesen
  • Informatik
  • Kommunikation
  • Personalwesen
  • Praxismanagement und Qualitätssicherung
  • Recht

Zulassungsbedingungen zur Weiterbildung PrA

Zur Weiterbildung Praxisadministratorin zugelassen sind Personen mit

  • bestandenem Lehrabschluss als Dentalassistentin EFZ oder gleichwertig anerkannter Ausbildung;
  • mindestens zweijähriger Berufspraxis als Dentalassistentin mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von 50% oder mehr;
  • einer BAG-Röntgenberechtigung (sofern nicht im Abschluss als Dentalassistentin enthalten).

Prüfungen und Fachausweis SSO

Die Module werden entweder mit einer Prüfung oder einer schriftlichen Arbeit abgeschlossen. Sämtliche Module müssen innerhalb von fünf Jahren besucht und abgeschlossen sein. Sobald alle Module erfolgreich abgeschlossen sind, der Berufsbildnerkurs abgeschlossen ist sowie alle weiteren Kriterien gemäss Weiterbildungsreglement erfüllt sind, erhalten Absolventinnen und Absolventen den Fachausweis Praxisadministratorin SSO/ Praxisadministrator SSO.

Weiterbildungsschulen

Weiterbildungen können an der HWS Schule für Gesundheit und Bewegung und an der Schule Zürich für Dentalassistentinnen (SZDA) absolviert werden.

Salärrichtlinien

salaerrichtlinien-da-2024
Alle Saläre sowie die Zuschläge sind Bruttolöhne und gelten für eine im Jahresdurchschnitt berechnete Arbeitszeit von 42 Stunden pro Woche (Vollzeit, d.h. 100% Arbeitspensum) und einen Ferienanspruch von 4 Wochen (ab 20. Altersjahr). Der aus der massgebenden Jahreslohnsumme errechnete Monatslohn wird 13mal pro Jahr ausgerichtet. Der 13. Monatslohn wird pro rata temporis für ganze Monate geschuldet. Zudem gilt es zu beachten, dass die kantonalen Minimallöhne nicht unterschritten werden dürfen.

Zuschlag: Zu dem jeweils für die Dentalassistentin gültigen Salär ist monatlich ein Zuschlag von Fr. 400.-- zu entrichten (13mal).

Für SSO-Mitglieder: Eine ausführliche Version mit den Erläuterungen finden Sie im Mitglieder-Cockpit als PDF-Download.

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Kommission Weiterbildung Dentalassistentin KWDA

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