Weisheitszähne brechen meist erst im jungen Erwachsenenalter durch. Bei manchen Menschen fügen sie sich problemlos in die Zahnreihe ein, bei anderen fehlt im Kiefer der nötige Platz. Ein Weisheitszahn kann dann teilweise oder vollständig im Kiefer verbleiben, ungünstig liegen oder nur schwer zu reinigen sein.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Weisheitszähne grundsätzlich entfernt werden müssen. Eine routinemässige Entfernung allein aufgrund des Alters ist nicht angezeigt.
Der Befund entscheidet
Die Zahnärztin oder der Zahnarzt beurteilt die Lage des Weisheitszahns, die Platzverhältnisse, die Reinigungsfähigkeit und mögliche krankhafte Veränderungen. Dazu gehören etwa Entzündungen, Infektionen oder Schäden an benachbarten Zähnen. Neben der klinischen Untersuchung können auch Röntgenaufnahmen notwendig sein.
Häufig lässt sich die weitere Entwicklung nach Abschluss des Wachstums und einer allfälligen kieferorthopädischen Behandlung besser einschätzen.
Auch ein Weisheitszahn ohne Beschwerden kann vorsorglich entfernt werden. Das kann sinnvoll sein, wenn aufgrund seiner Lage absehbar ist, dass er nicht normal durchbrechen kann oder später ernsthafte Probleme zu erwarten sind.
Entfernen oder beobachten?
Ob ein Weisheitszahn entfernt oder belassen wird, ist eine individuelle Abwägung. Patientinnen und Patienten sollten sich erklären lassen, welche Risiken beim Abwarten bestehen und welche mit dem Eingriff verbunden sind.
Wenn eine Entfernung sinnvoll ist, kann ein geplanter Eingriff in jüngeren Jahren Vorteile haben. Komplikationen treten bei jüngeren Patientinnen und Patienten deutlich seltener auf als im späteren Leben. Zudem lässt sich eine geplante Behandlung besser organisieren.
Wer dagegen wartet, bis Beschwerden auftreten, muss unter Umständen kurzfristig behandelt werden. Entzündungen können Schmerzen verursachen und benachbarte Strukturen schädigen.