Nach der einseitigen Kündigung des Leistungskatalogs (Anhang 4 zum Tarifvertrag UV/MV/IV vom 03.05.2017) durch die eidgenössischen Sozialversicherer sah sich die SSO zum Handeln gezwungen. Es drohte ein vertragsloser Zustand betreffend gemeinsamem Leistungskatalog und demzufolge ein einseitig diktierter Arbeitstarif für den Bereich UV/MV/IV. Dank Verhandlungsgeschick und intensiver Überzeugungsarbeit gelang Ende März 2024 der Durchbruch.
Die SSO und die eidgenössischen Sozialversicherer UV/MV/IV fanden den Konsens. Beide stimmten der Aktualisierung des Leistungskatalogs zu. Und sie verabschiedeten – in Ergänzung des Einzelleistungskatalogs – ein neues Modell für Abrechnungen zulasten der eidg. Sozialversicherer UV/MV: neu werden einzelne Tarifziffern zu so genannten Leistungspaketen Plus (LP+) zusammengefasst. Der aktualisierte Leistungskatalog sowie die neuen Leistungspakete Plus treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Diese Neuerungen haben einige Umstellungen zur Folge: Honorarnoten, Kostenvoranschläge und alle unfallrelevanten Unterlagen für die eidgenössischen Sozialversicherer (UV/MV/IV) sind ab 2025 ausschliesslich elektronisch einzureichen. Es gilt dafür eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. Um die Mitglieder in der Umstellungsphase aktiv zu unterstützen, hat die SSO ihre Tarifkommunikation ausgebaut. Sie produzierte Erklärvideos, orientierte regelmässig mit speziellen Tarif-Newslettern, publizierte Hintergrundberichte im SWISS DENTAL JOURNAL SSO, stellte im passwortgeschützten Mitgliederbereich von sso.ch Informationen zusammen und führte für SSO Mitglieder kostenlose Tarif-Webinare durch.